WAS IST UNTER EINER "VORHANDENEN KONFLIKTLAGE" ZU VERSTEHEN?
Für die Feststellung des Vorliegens einer vorhandenen Konfliktlage im Sinne des Förderprogramms gelten folgenden, nicht abschließende, Auslegungshinweise:
Lärmbedingte
wirtschaftliche Einbußen des Clubbetriebs aufgrund von Auseinandersetzungen mit Anwohnern oder sonstigen Anliegern,
behördliche Maßnahmen gegen den Clubbetrieb,
Verhängung von Bußgeldern,
Androhung der Entziehung der Betriebserlaubnis,
drohende Beendigung des Nutzungsvertrags ( z.B. Miet- / Pachtvertrag )
9 Konfliktlage(n)
WAS IST UNTER EINER "VORHANDENEN KONFLIKTLAGE" ZU VERSTEHEN?
Für die Feststellung des Vorliegens einer vorhandenen Konfliktlage im Sinne des Förderprogramms gelten folgenden, nicht abschließende, Auslegungshinweise:
Lärmbedingte